AG Frankfurt a.M. |
HGB §§ 350, 343; BGB § 781 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Schuldanerkenntnisse im Sinne des § 781 BGB sind unter Kaufleuten formfrei nach §§ 350, 343 HGB möglich und können damit auch wirksam per E-Mail, d.h. ohne Unterschrift, abgegeben werden. |
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[online seit: 30.01.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., AG, Schuldanerkenntnis unter Kaufleuten wirksam per E-Mail - JurPC-Web-Dok. 0014/2007 |