JurPC Web-Dok. 79/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/200520679

LG Deggendorf
Urteil vom 12.10.2004

1 S 36/04

Hyperlink auf ausländisches Glücksspielunternehmen

JurPC Web-Dok. 79/2005


UWG § 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Wer einen Hyperlink auf ein nicht konzessioniertes ausländisches Glücksspielunternehmen setzt, handelt damit nicht zwangsläufig bereits "zu Zwecken des Wettbewerbs" im Sinne des § 1 UWG. Ein Handeln in Wettbewerbsabsicht ist nicht anzunehmen, wenn die Links von Werbepartnern und Links zu Informationszwecken auf der Website getrennt werden und sich der Link auf das Glücksspielunternehmen im informativen Bereich der Website befindet. Eine Vermutung dafür, fremden Wettbewerb fördern zu wollen, besteht nicht.

2. Durch das Setzen des Hyperlinks wird der Linksetzer auch nicht Störer im Sinne der §§ 1004 BGB i.V.m. 1 UWG, wenn - wie vorliegend - insoweit keine zumutbaren Prüfungspflichten verletzt worden sind, ein wettbewerbswidriges oder strafbares Handeln nicht gegeben ist und auf die erste Abmahnung hin der streitgegenständliche Hyperlink entfernt wurde.

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[online seit: 24.06.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Deggendorf, LG, Hyperlink auf ausländisches Glücksspielunternehmen - JurPC-Web-Dok. 0079/2005