JurPC Web-Dok. 95/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419252

AG Mannheim
Urteil vom 12.12.2003

5 C 260/03

E-Mail-Werbung mit Austragungsmöglichkeit

JurPC Web-Dok. 95/2004


BGB §§ 1004, 823 Abs. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine unaufgefordert zugesandte werbende E-Mail, die außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung übersandt wird, stellt eine nicht hinnehmbare Belästigung des Empfängers dar und ist auch bereits bei einmaligem Versand aufgrund des Nachahmungs- und Sogeffektes einer solchen Werbung zu untersagen.

2. Auch der Versand von Newslettern stellt Werbung dar, sofern der Newsletter Werbezwecken dient.

3. Die in der E-Mail gegebene Möglichkeit zur Abbestellung des E-Mail-Versandes führt nicht zur Rechtmäßigkeit, da völlig unklar bleibt, welche Wirkungen und Folgen mit dem Anklicken des Abbestellknopfes verbunden sind (wie OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2003 - 1 W 342/03 - = JurPC Web-Dok. 196/2003).

Anmerkung der Redaktion
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Kritter, L.L.M. (Kleiner Rechtsanwälte, Mannheim) hingewiesen.

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[online seit: 24.02.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Mannheim, AG, E-Mail-Werbung mit Austragungsmöglichkeit - JurPC-Web-Dok. 0095/2004