JurPC Web-Dok. 41/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318237

LG Heidelberg
Urteil vom 17.05.2002

5 O 19/02

Verbindungstrennung bei 0190-Verbindungen

JurPC Web-Dok. 41/2003


Leitsatz (der Redaktion)

Der Telekommunikationsdienstleistungsanbieter und der Netzbetreiber sind verpflichtet, 0190-Verbindungen nach einer Stunde Verbindungsdauer automatisch zu trennen. Diese Pflicht besteht als nebenvertragliche Schutzpflicht unabhängig davon, ob gesetzlich oder nach den Tarifbestimmungen eine derartige Abschaltung zum Zeitpunkt der Telefonate vorgesehen war.
Anmerkung der Redaktion
Bitte beachten Sie die im Ergebnis gleiche Entscheidung des OLG Hamm vom 05.11.2002 - 19 U 41/02 - = JurPC Web-Dok. 23/2003.

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[online seit: 27.01.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Heidelberg, LG, Verbindungstrennung bei 0190-Verbindungen - JurPC-Web-Dok. 0041/2003