|
1. Die in einem Internetforum wiedergegebene - wahrheitswidrige -
Nachricht "Online Verlag hat Prozeß in Berlin verloren" stellt eine
gewerbeschädigende Äußerung für die Firma Online Verlag dar und ist nicht
als eine auf die Gattung Online Verlage bezogene Äußerung zu verstehen.
2. Die - hier bejahte - Kenntnis der Verfügungsbeklagten von der
Existenz des konkreten Dateiinhalts genügt, die Kenntnis oder das
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit sind jedenfalls nach § 5 TDG a.F. nicht
erforderlich.
3. Ein Disclaimer, der einen Haftungsausschluss beinhaltet, entlastet
nicht bezüglich der Haftung gegenüber geschädigten Dritten, sondern
allenfalls auf vertraglicher Grundlage gegenüber Vertragspartnern. Eine
Distanzierung von den Äußerungen im Internetforum kann bei einem
Disclaimer nur angenommen werden, wenn die Absicht der Distanzierung
ausreichend deutlich zum Ausdruck kommt; alleine aus dem Charakter als
Meinungsforum kann nicht per se auf eine Distanzierung geschlossen
werden. |