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Jahrgang: S.
Ausgabe vom 18. Juni 2013
111/2013   Ralf Schönmeyer: Priorität für alle
 Der Autor erläutert und diskutiert einen neuen praktischen Ansatz für Prioritätsnachweise. Vorangestellt ist eine Einführung in die Problematik und den Stand der Technik.
110/2013   Kuselit Verlag: Pressemitteilung: 15 Jahre Kuselit-Rechtsbibliographie Juristische Fachinformationen aktuell im Blick
 JurPC veröffentlicht eine Pressemitteilung des Kuselit Verlages anlässlich 15 Jahre Kuselit-Rechtsbibliographie.
109/2013   BGH: Zulässigkeit einer qualifizierten Container-Signatur beim EGVP (Beschluss vom 14.05.2013, VI ZB 7/13)
 Die im EGVP-Verfahren eingesetzte qualifizierte Container-Signatur genügt den Anforderungen des § 130a ZPO.
108/2013   BGH: Verantwortlichkeit des Betreibers einer Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion (Urteil vom 14.05.2013, VI ZR 269/12)
 Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in Anspruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.
107/2013   OLG Köln: "GMX DE-Mail - die amtliche email" (Urteil vom 17.05.2013, 6 U 174/12)
 Die Verwendung des Begriffs "amtlich" bei Bewerbung eines DE-Mail-Dienstes ist auch unter Betrachtung verschiedener Aspekte des Verbraucherverständnisses nicht irreführend, nachdem der Anbieter gem. § 18 DE-MailG akkreditiert worden ist.
106/2013   AG Wiesbaden: Erfüllung des Schriftformerfordernis bei Übersendung einer Kopie eines mittels EGVP eingereichten Schriftsatzes (Beschluss vom 12.03.2013, 92 C 4921/12)
 Dem Schriftformerfordernis des § 568 Abs. 1 BGB wird die Übersendung einer Kopie eines Schriftsatzes, der mittels EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) eingereicht wird, nicht gerecht.
 
Ausgabe vom 11. Juni 2013
105/2013   Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht: Zur Frage der Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts auf Daten bei Facebook (Beschluss vom 22.04.2013, 4 MB 11/13)
 Die über www.facebook.de zur Verfügung gestellten Dienste werden von der Facebook Ireland Limited mit Sitz in Dublin angeboten, die im Sinne des Datenschutzrechts auch verantwortliche Stelle bezüglich der Kontaktinformationen der registrierten Nutzer ist. Deutsches Datenschutzrecht findet daher keine Anwendung. Die Existenz der Facebook Germany GmbH, die ausschließlich im Bereich Anzeigenakquise und Marketing tätig ist, vermag die Anwendung deutschen Datenschutzrechts nicht zu begründen.
104/2013   Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht: Antrag auf Entsperrung von aufgrund fehlender Echtdaten gesperrten Facebook-Konten (Beschluss vom 22.04.2013, 4 MB 10/13)
 Die Facebook Ireland Limited ist nicht richtige Adressatin für einen Antrag auf Entsperrung der Konten der unter www.facebook.com registrierten natürlichen Personen, die alleine aufgrund der Nichtangabe der vollständigen Echtdaten gesperrt wurden, da sie auf die Sperrung oder Entsperrung der Konten tatsächlich keinerlei Einfluss nehmen kann.
103/2013   LG Berlin: Rechtswidrigkeit der Datenschutzrichtlinie von Apple (Urteil vom 30.04.2013, 15 O 92/12)
 Auch die Regelungen einer Datenschutzrichtlinie können Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die einer Überprüfung nach §§ 305 ff. BGB unterliegen. Für die Beurteilung der Klauseln ist deutsches Recht anwendbar, wenn nach Art. 6 ROM-I-VO ein Vertrag eines in Deutschland wohnenden Verbrauchers mit einem Unternehmer vorliegt. In diesem Fall ist das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Klausel bezüglich des Erhebens und Nutzens personenbezogener Daten ist mangels Transparenz unwirksam, wenn nicht zwischen Daten unterschieden wird, die der Verbraucher im Rahmen des Bestellprozesses übermittelt und den Daten bezüglich der Nutzung des Telemediendienstes. Eine Klausel bezüglich der Einwilligung des Nutzers in die Datenerhebung ist unwirksam, wenn zum einen der Zweck der Datenerhebung nicht transparent gemacht wird und zum anderen eine unzulässige Pauschaleinwilligung gegeben ist.
102/2013   LG Berlin: Impressumspflicht auch bei Google-plus (Beschluss vom 28.03.2013, 16 O 154/13)
 Auch eine Seite bei Google-plus muss mit einer Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG versehen sein, wenn die Seite geschäftlich genutzt wird.