JurPC Web-Dok. 91/2018 - DOI 10.7328/jurpcb201833791

OLG Köln
Beschluss vom 18.06.2018

15 W 27/18

Zur Fortgeltung des KUG im Rahmen der DS-GVO

JurPC Web-Dok. 91/2018


Leitsatz (der Redaktion):

    Art 85 Abs. 2 DS-GVO macht im Kern keine materiell-rechtlichen Vorgaben, sondern stellt nur auf die Erforderlichkeit zur Herbeiführung der praktischen Konkordanz zwischen Datenschutz einerseits und Äußerungs- und Kommunikationsfreiheit andererseits ab. Da Datenschutzregelungen als Vorfeldschutz letztlich immer die journalistische Arbeit beeinträchtigen, sind daher hier keine strengen Maßstäbe anzulegen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Art 85 DS-GVO gerade den Normzweck hat, einen sonst zu befürchtenden Verstoß der DS-GVO gegen die Meinungs- und Medienfreiheit zu vermeiden. Der Erwägungsgrund 4 S. 3 der DS-GVO will solche Komplikationen gerade ausschließen. Das KUG gilt daher im journalistischen Bereich auch unter der DS-GVO fort.

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[online seit: 17.07.2018]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Köln, OLG, Zur Fortgeltung des KUG im Rahmen der DS-GVO - JurPC-Web-Dok. 0091/2018