JurPC Web-Dok. 60/2018 - DOI 10.7328/jurpcb201833560

Sächsisches Landesarbeitsgericht
Urteil vom 27.02.2018

1 Sa 515/17

Fristlose Kündigung nach menschenverachtendem Facebook-Post

JurPC Web-Dok. 60/2018


Leitsatz (der Redaktion):

    Eine außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt, wenn ein Mitarbeiter auf seiner Facebook-Seite unter seinem Namen nebst einem Bild in Straßenbahndienstkleidung das Bild einer meckernden Ziege mit einer Sprechblase mit den Worten "Achmed, ich bin schwanger" postet. Ein derartiges Foto stellt eine menschenverachtende Schmähung und Geringschätzung einer ganzen ausländischen Bevölkerungsgruppe, nämlich der türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger dar, und ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Im Hinblick auf die Schwere der Rechtsverletzung ist in einem solchen Fall der vorherige Ausspruch einer Abmahnung entbehrlich.

- Zum Volltext der Entscheidung via Justiz Sachsen -

[online seit: 02.05.2018]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Fristlose Kündigung nach menschenverachtendem Facebook-Post - JurPC-Web-Dok. 0060/2018