| - Für den Käufer eines Pkw mit EA-189-Motor ist eine Nachbesserung durch Software-Update unzumutbar. Dies folgt unter anderem daraus, dass die Herstellerin des Motors arglistig gehandelt hat. Der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Käufers schlägt auch auf dessen Verhältnis zur Verkäuferin durch, weil diese zur Nachbesserung auf das von der Herstellerin entwickelte Software-Update angewiesen ist.
- Eine Feststellungsklage gegen die Herstellerin oder deren Konzernmutter auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen befürchteter Steuerschäden, Stilllegungskosten oder körperlicher Schäden des Käufers ist unzulässig, wenn die Wahrscheinlichkeit von Vermögensschäden und die Möglichkeit anderer Schäden nicht dargelegt werden.
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