JurPC Web-Dok. 10/2018 - DOI 10.7328/jurpcb201833110

OVG des Saarlandes
Urteil vom 14.12.2017

2 A 662/17

Überwachungskamera in der Apotheke

JurPC Web-Dok. 10/2018


Leitsatz (der Redaktion):

    Eine Videoüberwachung im Verkaufsraum (Offizin) einer Apotheke kann ebenso wie die Videoüberwachung des Betäubungsmittelschrankes datenschutzrechtlich zulässig sein.
Hinweis der Redaktion:
Die Entscheidung wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Dipl. jur. Alexander Gratz, Saarbrücken.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  2489 KB)

[online seit: 23.01.2018]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Saarland, OVG, Überwachungskamera in der Apotheke - JurPC-Web-Dok. 0010/2018