JurPC Web-Dok. 156/2017 - DOI 10.7328/jurpcb20173211156

OLG München
Urteil vom 17.08.2017 (i.d.F.d. Berichtigungsbeschlusses vom 26.09.2017)

U 2225/15 Kart

Whitelisting I

JurPC Web-Dok. 156/2017


Leitsätze:

  1. a) Umfasst ein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsantrag auch Handlungen, die sich als nicht unlauter erweisen, ist der Antrag unabhängig davon, ob er auch unlautere Handlungen umfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen. Es ist nicht Sache der Gerichte, einen zu weit gefassten Antrag so umzuformulieren, dass er Erfolg hat oder haben könnte. b) Das kostenlose Angebot einer Software, die Werbung im Internet grundsätzlich blockiert, aber den Betreibern werbefinanzierter Seiten die Möglichkeit eröffnet, die Blockierung gegen Entgelt zu vermeiden, stellt weder eine gezielte Mitbewerberbehinderung (§ 4 Nr. 4 UWG) noch eine aggressive geschäftliche Handlung (§ 4a UWG) dar.
  2. Für die Frage einer marktbeherrschenden Stellung des Anbieters einer solchen Software gegenüber Betreibern werbefinanzierter Seiten ist maßgeblich, welchen Anteil die Kunden des Anbieters an der Gesamtheit der Internetnutzer in Deutschland darstellen. Der nach § 18 Abs. 1 GWB sachlich und örtlich relevante (Angebots-)Markt ist weder der Markt der Werbeblocker noch der Markt der Freischaltung von Onlinewerbung, sondern der Markt des Zugangs zu Internetnutzern für Werbung in Deutschland.
  3. Lässt der Betreiber einer Internetseite den ungehinderten Zugang zu seinem Angebot auch bei Nutzung eines Werbeblockers eröffnet und äußert lediglich die Bitte, auf die Verwendung von Werbeblockern zu verzichten, liegt aus Sicht des Nutzers eine Einwilligung in eine etwaige Umarbeitung von Programmcodes bzw. Teilen eines Computerprogramms durch das Unterdrücken bzw. Verstecken von Werbeelementen gemäß § 69c Nr. 2 UrhG vor.

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[online seit: 14.11.2017]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, OLG, Whitelisting I - JurPC-Web-Dok. 0156/2017