JurPC Web-Dok. 54/2017 - DOI 10.7328/jurpcb201732454

OLG Dresden
Urteil vom 07.02.2017

4 U 1419/16

Zueigenmachen bei Teilen eines Beitrages in sozialen Netzwerken

JurPC Web-Dok. 54/2017


Leitsatz:

    Wird ein Beitrag in einem sozialen Netzwerk "geteilt", macht sich der Nutzer dessen Inhalte erst dann zu eigen, wenn er die Weiterverbreitung mit einer positiven Bewertung verbindet.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  34 KB)

[online seit: 11.04.2017]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweis der Redaktion: Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt.
Zitiervorschlag: Dresden, OLG, Zueigenmachen bei Teilen eines Beitrages in sozialen Netzwerken - JurPC-Web-Dok. 0054/2017