JurPC Web-Dok. 57/2016 - DOI 10.7328/jurpcb201631457

Rainer Koitz *

Manfred Kemper (16.9.1931 - 26.12.2015) - ein persönlicher Nachruf

JurPC Web-Dok. 57/2016, Abs. 1 - 20


Manfred Kemper, am 16. September 1931 in Wuppertal-Elberfeld geboren, wuchs in einem kommunistisch aktiven Elternhaus auf. Im 2. Weltkrieg wurde er mit einem Teil der Familie nach Thüringen evakuiert. Nach dortigem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Bereits ab dem 2. Studienjahr führte er als Hilfsassistent für Zivilrecht eigenständige Seminare durch. Die selbstverständliche Nutzung einschlägiger "bürgerlicher" Literatur wie auch Kempers Kritik am Einsatz des Strafrechtsinstituts im Frühjahr und Sommer 1953 veranlassten Hardliner der Fakultätsleitung zur Absage der geplanten Assistenz im Zivilrechtsinstitut.[1]Abs. 1
Hier wie auch später immer wieder führten Kempers anpackender Optimismus und seine Koalitionsfähigkeiten zu einem (wissenschaftlichen) Glücksfall: Er wurde "vermittelt" an die in Gründung befindliche Hochschule für Außenhandel in Staaken. Nach dem (sehr guten) Staatsexamen hielt er dort ab Januar 1955 die Vorlesung in Zivilrecht und Internationalem Privatrecht. Gleichzeitig wurde er Aspirant im Zivilrechtsinstitut der Humboldt-Universität. Den ersten Dissertationsentwurf nur zu IPR-Problemen mit Handelspartnern des RGW [2] verwarf er zwar. Doch war die im September1959 verteidigte Dissertation letztendlich nicht nur eine Erweiterung, sondern die Wurzel eines von Kemper so verstandenen Internationalen Wirtschaftsrechts (IWR) – ein Rechtszweig mit dem staatlichen Außenhandelsmonopol entsprechenden eigenen Prinzipien, Methoden und Rechtsinstituten. Die Arbeit befasste sich mit der zu schaffenden kollisionsrechtlichen Spezialregelung, die für Handelsverträge mit RGW-Partnern einerseits sowie mit Partnern aus dem nichtsozialistischen Ausland andererseits angewandt werden sollte.Abs. 2
Kempers nachfolgender Einsatz als Auftragsdozent an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften in Potsdam-Babelsberg erweiterte wohl seine wissenschaftliche Sicht ebenso wie seine wissenschaftlichen Kontakte, so zu einem seiner Dozenten während des Studiums, dem auch heute noch international bekannten Rechtsphilosophen Hermann Klenner [3], und zu Karl Bönninger [4].Abs. 3
Als die Staakener Hochschule für Außenhandel der damaligen Hochschule für Planökonomie in Berlin-Karlshorst angeschlossen wurde, wurde Kemper dort als Hochschuldozent berufen und habilitierte sich 1966 in einer Gemeinschaftsarbeit zu Methoden des IWR als Jurist und Wirtschaftswissenschaftler. Der folgende Aufbau des dann zum Institut für Wirtschaftsrecht an der nunmehrigen Hochschule für Ökonomie gehörenden Wissenschaftsbereiches Internationales Wirtschaftsrecht mündete in die langjährige Leitung des Bereiches und die Übernahme einer Professur für Internationales Wirtschaftsrecht.Abs. 4
Im Wissenschaftsbereich Internationales Wirtschaftsrecht (WB IWR) arbeiteten bis 1991 jeweils 15 bis 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Manfred Kemper als Leiter und zugleich primär zuständig für Rechtsfragen der "sozialistischen ökonomischen Integration" (international und national – Einbindung in die 3. DVO zum Vertragsgesetz), Helga Rudolph [5] primär zuständig für Rechtsfragen des Handels mit nichtsozialistischen Staaten, fünf Hochschuldozentinnen und –dozenten sowie Oberassistenten, Assistenten, Aspiranten und Forschungsstudenten.Abs. 5
Manfred Kemper war national und international de lege ferenda (so vor allem in Gremien des RGW [6]) und de lege lata aktiv (als Richter am Schiedsgericht bei der Kammer für Außenhandel der DDR und am Internationalen Schiedsgericht für die See- und Binnenschifffahrt in Gdynia, für Einzelfälle wohl auch an anderen ausländischen Schiedsgerichten): Er war maßgebend beteiligt an der Ausarbeitung, Weiterentwicklung und Anwendung der schließlich das Rechtssystem des Handels und der Kooperation zwischen den RGW-Staaten bildenden Vorschriften [7].Abs. 6
Durchaus vergleichbar agierte Helga Rudolph bei Entwicklung und Anwendung moderner Rechtsvorschriften (in) der DDR für den Handel mit nichtsozialistischen Staaten (s. Fußnote 5).Abs. 7
Forschung, Lehre und richterliche Tätigkeit waren im WB IWR ideal verknüpft. Dabei gaben Rudolph und Kemper nicht nur den Takt der Forschung vor, sondern auch deren letztendliches Primat. Allein, sie "dirigierten", forderten aber jede und jeden Einzelnen, Jüngere und Ältere zur wissenschaftlichen Mitarbeit, ja auch zum Widerspruch heraus. Dass dabei Spannungen zwischen den so "Betroffenen" nicht ausblieben, wurde von Rudolph und Kemper (unterschiedlich!) gleichsam dialektisch für die weitere wissenschaftliche Arbeit und Entwicklung genutzt. Beide waren zudem ausgezeichnet vernetzt mit Juristen und Ökonomen der Praxis sowie mit Wissenschaftlern der DDR und des Auslands, auch mit DDR-Ministerien. Das Wort von einer "Insel" in schwieriger Umgebung war im WB IWR wohl schon am Ende der 70-er Jahre zu hören.Abs. 8
Eine Ausbildungskomponente war ein alle zwei Jahre beginnender Weiterbildungs­studiengang für in den Außenhandelsbetrieben der DDR tätige Juristen. Ausgangspunkt für die Lehre der an der Sektion Außenwirtschaft immatrikulierten Studenten war nicht, die künftigen Wirtschaftler und Kaufleute als "Minijuristen" zu befähigen. Vielmehr wurden das für ihren Beruf relevante juristische Wissen und entsprechende Fähigkeiten vermittelt. Der Autor erinnert sich in diesem Zusammenhang an zwei von Manfred Kemper verschiedentlich hingeworfene Worte: „Wer Recht bei Gericht erzwingen will, hat wohl vorher das Recht nicht verstanden." und „In der Lehre ist die 'Welt in der Nuss' zu zeigen und zu üben.".Das führte auch zu neuartigen Hilfsmitteln: Seminarvorbereitung mit programmiertem (Text-) Lehrmaterial, Simulation der Streitlösung mit ausländischen Betrieben und auch zur Einbeziehung von Hilfsmitteln der Informatik. [8]Abs. 9
Manfred Kemper leitete den WB IWR in einer unnachahmlichen, jedenfalls vom Autor nirgendwo – in der DDR wie in der neuen Bundesrepublik Deutschland – erlebten Weise. In diesem Sinne einzuordnen ist ein von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch im WB Wirtschaftsrecht, akzeptiertes zweites Tätigkeitsfeld – die Rechtsinformatik. Kemper kannte schon in Grundzügen den Begriffsstreit um dieses neue – jedenfalls aus seiner Sicht - interdisziplinäre Wissenschaftsgebiet. [9] Dass manche Kolleginnen und Kollegen [10] die Rechtsinformatik wohl als eigenartiges Hobby Kempers einordneten, störte ihn nicht [11]. Für ihn war die Rechtsinformatik eine auf die Zukunft des Rechts gerichtete Wissenschaftsdisziplin zur Verbesserung der Rechtspraxis, ja gar der Rechtsbildung [12].Abs. 10
In diesen Zusammenhang ordnet sich auch die 1978 begonnene Zusammenarbeit Manfred Kempers mit dem Autor ein. Nach seinem Mathematik-Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete dieser zunächst im Rechenzentrum der HfÖ. Sein Weg an der HfÖ endete 1989 mit einer Professur für Wirtschaftsrecht/ Rechtsinformatik.Abs. 11
Was heute als Sequenz aufeinander aufbauender wissenschaftlicher Ereignisse gelesen werden kann, war in praxi ein dialektischer Prozess. Beteiligt an den letzten HfÖ-Etappen – der Rechtsinformatik - waren viele Kolleginnen und Kollegen des Instituts für Wirtschaftsrecht, in der Mehrzahl des WB IWR. Entscheidend bestimmt wurden diese vorrangig von Manfred Kemper [13], aber auch (jeweils anders!) durch Helga Rudolph [14] und Gerhard Pflicke. Neben Interesse und Arbeit für die Rechtsinformatik arbeitete Kemper (selbstverständlich) weiter wissenschaftlich intensiv zum IWR.Abs. 12
Trotz beginnender schwerer Krankheit blieb Manfred Kemper zunächst weiter Leiter des IWR und dann bis zur Abwicklung der HfÖ 1991 Leiter des gesamten Instituts für Wirtschaftsrecht.


(Foto: Besuch der IX. Kunstausstellung der DDR durch Interessenten des Instituts, März 1983. Im Vordergrund: Manfred Kemper, hintere Reihe rechts: der Autor.)

Den auch für ihn qualvollen Untergang seiner fast lebenslangen Arbeitsstätte leitete er mit sinnvollen Aktivitäten und ohne Attitüden:
Abs. 13
- größtmögliche Öffnung des Instituts nach außen;Abs. 14
- Förderung des Überganges junger Wissenschaftler in sinnvolle neue Umgebungen;Abs. 15
- Aufbau einer fakultativen, aber dennoch sehr gut besuchten Vorlesungsreihe für HfÖ-Studenten zum Recht der Bundesrepublik Deutschland;Abs. 16
- Anregungen zum Abschluss laufender Promotionsverfahren;Abs. 17
- Unterstützung der die HfÖ abwickelnden Kollegen aus dem alten Westberlin.Abs. 18
Die Einladung zur Feier seines 60. Geburtstages an noch erreichbare ältere Wissenschaftler, Ministeriale und Praktiker unmittelbar vor Vollzug der HfÖ-Abwicklung begann Kemper mit den Worten [15]: „Dem Berliner Senat sei Dank. Seine Entscheidung gibt einer hoffentlich schönen Feier eines unmaßgeblichen Anlasses einen tiefen Sinn ..."Abs. 19
Manfred Kemper ist am 26. Dezember 2015 in Berlin gestorben.Abs. 20

Fußnoten:
[*] Der Autor ist Professor für Datenverarbeitungsrecht/Datenschutz im Ruhestand an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Dresden. Er hat zusammen mit Manfred Kemper das Werk „Rechtsinformatik – Informationstechnik zur Rationalisierung von Rechtsbildung und Rechtsanwendung" (Berlin 1989, http://ri.jura.uni-saarland.de/media/bibliotheca/Koitz_Rechtsinformatik_gesamt.pdf) verfasst. Seine Abschiedsvorlesung zum Thema „Was der Informatik Recht ist" wurde veröffentlicht als JurPC Web-Dok. 159/2011 (http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20110159).
 
[1] Die Fakten einschließlich einiger Begriffe sind einem, leider nur die Jahre bis 1966 reflektierenden Diktat Manfred Kempers zur Vorbereitung seines 80. Geburtstages entnommen.
Sie wurden nach einem Telefongespräch mit dem ersten, von Kemper betreuten Habilitanden, Dietrich Maskow korrigiert. (S. zu Maskow auch Fußnote 13.)
Die Abbildungen späterer Jahre folgen: A. Köhler, Lehre und Forschung am Institut für Wirtschaftsrecht, in: W. Kupferschmidt/G. Zellmer (Hrsg.), 1950 – 1991 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner" Berlin – Leistungen und Defizite in Lehre und Forschung/Persönliche Erfahrungen und Erinnerungen/ Herausforderungen an die Wirtschaftswissenschaften – Zweite erweiterte und überarbeitete Auflage, Zielona Gora 2013, S. 211 – 219.
Schließlich bilden Erinnerungen des Autors nebst entsprechender Literatur für die Jahre ab 1977 die Grundlage.
 
[2] RGW – Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (im englischsprachigen Bereich als COMECON bekannt gewesen) war eine völkerrechtliche Organisation der sozialistischen Staaten unter Führung der Sowjetunion.
 
[3] Kemper und der Autor beteiligten sich später regelmäßig – wie Hermann Klenner - aktiv an den Berliner rechtstheoretischen Symposien. Klenners Beiträge waren nicht nur schlechthin anregend, sondern sie befruchteten auch spätere Arbeiten zur Rechtsinformatik (s. insbesondere unten Fußnote 13), wenn auch nicht konkret, aber als Denkansatz. S. etwa H. Klenner, Analyse der Wechselwirkungen zwischen Rechtsanwendung und Gesetzgebung. In: K.A. Mollnau (Hrsg.), Materialien des IV. Berliner rechtstheoretischen Symposiums, Berlin 1982, S. 77 ff.
 
[4] Der Jurist Karl Bönninger und seine Tochter, die Informatikerin Ingrid Bönninger, arbeiteten später an ähnlichen Computerprogrammen wie Kemper und der Autor. Ingrid und Karl Bönninger präferierten dabei bereits früh Datenbanken als Grundlage nachfolgender Computerprogramme. S. dazu wiederum unten Fußnote 12, S. 56 f.
 
[5] S. etwa H. Rudolph/H. Strohbach (Leitung eines Autorenkollektivs), Die rechtliche Regelung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen der DDR zu Partnern im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet - Grundriss, Berlin 1982; zuletzt H. Rudolph, Kaufrecht der Exportverträge und Importverträge, Freiburg 1996.
 
[6] S. M. Kemper/L. Rüster (Leitung eines Autorenkollektivs), Internationales Wirtschaftsrecht – Rechtliche Regelung der sozialistischen ökonomischen Integration, Berlin 1983, S. 40 ff.
 
[7] Ebenda, S. 75 ff.
 
[8] Die sofortige Einbeziehung einiger später im WB IWR entwickelter Computerprogramme (s. unten Fußnoten 13 f.) war für Kemper ebenso selbstverständlich, wie er seine Begeisterung zumindest auf Teile der Studentenschaft übertragen konnte.
 
[9] Auch insoweit interessant sind die unterschiedlichen "Expertensichten" auf die Rechtsinformatik, bereits in den 1970-er und 1980-er Jahren, jüngst publiziert in H. Garstka/W. Coy, Wovon – für wen – wozu, Systemdenken wider die Diktatur der Daten, Wilhelm Steinmüller zum Gedächtnis, Berlin 2014.
 
[10] Anders etwa Helga Rudolph (s. oben Fußnote 5) und der hochgeachtete Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht, Gerhard Pflicke. S. zu Pflicke und der auch rechtlich überaus problematischen, dennoch von ihm wieder und wieder punktuell wissenschaftlich korrigierten "Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag": G. Pflicke (Leiter eines Autorenkollektivs), Wirtschafts- und Außenwirtschaftsrecht für Ökonomen, Berlin 1986.
 
[11] Folgerichtig betreute Kemper auch mehrere derartige Dissertationen, zuerst: Ch. Hartenhauer, Erhöhung der Effektivität der sozialistischen ökonomischen Integration durch Rationalisierung der Rechtsanwendung, Dissertation A, Berlin 1972.
 
[12] S. insbesondere R. Koitz/M. Kemper, Rechtsinformatik – Informationstechnologien zur Rationalisierung von Rechtsbildung und Rechtsanwendung, Berlin 1989, S. 30 ff. Aktuell und präzisierend R. Koitz, Was der Informatik Recht ist, JurPC Web-Dok. 159/2011; zur Unterstützung der Rechtssetzung ebenda, Abs. 71 ff. (http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20110159)
 
[13] Kemper gab dem Autor erste wissenschaftliche Impulse mit Übergabe von: D. Maskow, Grundfragen, Geltungsbereich, Aufbau und Gestaltung der Normen des zukünftigen Außenwirtschaftsvertragsgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik – Habilitationsschrift, Berlin 1970.- Spätere in der Findungsphase mit Kemper diskutierte Arbeiten waren in zahlreichen DDR-Publikationen beschrieben, s. etwa R. Koitz, Programmsystem zur Dialogarbeit, rechentechnik/datenverarbeitung, 1983/2, S. 27 f.- Ähnlich, aber umfassend Publikationen in der (alten) Bundesrepublik Deutschland: M. Kemper/R. Koitz, Strukturtheoretische Reflexionen zur computergestützten Anspruchsermittlung (auf der Grundlage des Programmsystems DIALEX), Datenverarbeitung im Recht, 1984/3 u. 4, S. 217 ff.; R. Koitz, Nutzung relationaler Datenbanken zur Unterstützung juristischer Arbeit (Teil 1), jur-PC, 1989/2, S. 69 ff.; (Teil 2), jur-PC, 1989/3, S. 100 ff. Das Erfordernis der Artikel in BRD-Zeitschriften vermittelte Kemper dem zuständigen Direktorat für Internationale Beziehungen der HfÖ.
 
[14] Wissenschaftlich untersetzt in R. Koitz, Rationalisierung der Rechtsanwendung im Außenhandel durch automatisierte Informationsverarbeitung, Dissertation B, Berlin 1985, S. 201 ff.
 
[15] Der Autor verfügt leider nicht mehr über die Einladung. Den Text präsentiert er hier aus seinem Gedächtnis.
 

 
(online seit: 26.04.2016)
 
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok, Abs.
 
Zitiervorschlag: Koitz, Rainer, Manfred Kemper (16.9.1931 - 26.12.2015) - ein persönlicher Nachruf - JurPC-Web-Dok. 0057/2016