JurPC Web-Dok. 191/2015 - DOI 10.7328/jurpcb20153012195

AG München
Endurteil vom 17.04.2015

243 C 19271/14

Verjährung von Filesharing-Ansprüchen

JurPC Web-Dok. 191/2015


Leitsätze (des Einsenders):

  1. Filesharing-Ansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
  2. Die Zustellung eines Mahnbescheids erfolgt nicht mehr „demnächst“, wenn nach einem Umzug des Antragsgegners der Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids erst über sechs Wochen nach der Mitteilung über dessen Nichtzustellbarkeit gestellt wird.
Hinweis der Redaktion:
Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  381 KB)

[online seit: 01.12.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, AG, Verjährung von Filesharing-Ansprüchen - JurPC-Web-Dok. 0191/2015