JurPC Web-Dok. 147/2015 - DOI 10.7328/jurpcb2015309147

AG Frankfurt a.M.
Urteil vom 30.10.2014

32 C 2305/14 (84)

Individualisierung von Filesharing-Ansprüchen im Mahnbescheid

JurPC Web-Dok. 147/2015


Leitsätze (des Einsenders):

  1. Filesharing-Ansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
  2. Zur Individualisierung von Filesharing-Ansprüchen in einem Mahnbescheid genügt es nicht, ein falsches Datum der Abmahnung mit einem Aktenzeichen anzugeben, das sich im vorgerichtlichen Schriftverkehr nicht wiederfindet. Ferner genügt zur Individualisierung nicht die Angabe eines pauschalen Betrags, der nicht nach Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten aufgeschlüsselt ist.
Hinweis der Redaktion:
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  225 KB)

[online seit: 22.09.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., AG, Individualisierung von Filesharing-Ansprüchen im Mahnbescheid - JurPC-Web-Dok. 0147/2015