JurPC Web-Dok. 161/2014 - DOI 10.7328/jurpcb20142910160

OLG Naumburg
Urteil vom 27.08.2014

6 U 3/14

Verfügungsbefugnis über Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessanlage

JurPC Web-Dok. 161/2014


Leitsatz (der Redaktion):

    Die Befugnis, über Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessanlage zu verfügen, steht der Polizeibehörde zu, die diese Daten erzeugt und abgespeichert hat und sie demzufolge auch sachverständig auswerten lassen kann. Die Zuordnung der Daten wird daher danach beurteilt, wer die Speicherung und Übermittlung der Daten initiiert hat.
Anmerkung der Redaktion:
1. Mit der vorliegenden Entscheidung wird das Urteil des LG Halle vom 05.12.2013 (Az.: 5 O 110/13) (http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140012) bestätigt.
2. Wir danken Herrn Alexander Gratz für den Hinweis auf die Entscheidung.
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[online seit: 21.10.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Naumburg, OLG, Verfügungsbefugnis über Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessanlage - JurPC-Web-Dok. 0161/2014