JurPC Web-Dok. 90/2014 - DOI 10.7328/jurpcb201429592

LG Hamburg
Urteil vom 24.01.2014

324 O 264/11

Untersagung der Verbreitung von Fotos über Suchmaschinen

JurPC Web-Dok. 90/2014


Leitsatz (der Redaktion):

    Die Verbreitung von Fotos im Internet über eine Suchmaschine, die eine (prominente) Person bei sexuellen Handlungen mit Prostituierten abbilden, kann in Deutschland auf allen Seiten, die dem Suchmaschinenbetreiber zugehörig sind, verboten werden, da es sich insoweit um einen schweren Eingriff in die Intimsphäre des Betroffenen handelt. Dies hat zur Folge, dass das Verbot nicht, wie ansonsten bei einem Bildnisverbot erforderlich, auf einen bestimmten Kontext oder auf einen bestimmten URL zu beschränken ist, sondern dem Suchmaschinenbetreiber ausnahmsweise allgemein die Verbreitung der Bilder zu untersagen ist. Da nicht der Kontext maßgeblich ist, sondern schlechthin die Verbreitung der Bilder unzulässig ist, wird dem Suchmaschinenbetreiber dadurch keine proaktive Prüfpflicht auferlegt. Der Suchmaschinenbetrieber haftet vorliegend als Störer, weil er auf die Rechtsverletzung hingewiesen worden ist und daraufhin keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass es zu erneuten, gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.

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[online seit: 27.05.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Untersagung der Verbreitung von Fotos über Suchmaschinen - JurPC-Web-Dok. 0090/2014