JurPC Web-Dok. 47/2014 - DOI 10.7328/jurpcb201429352

VG Hannover
Urteil vom 28.11.2013

10 A 5342/11

Rechtswidrigkeit des Einscannens und Speicherns von Personalausweisen durch ein Logistikunternehmen

JurPC Web-Dok. 47/2014


BDSG § 38 Abs. 5

Leitsätze (der Redaktion):

  1. Das Einscannen und Speichern von Personalausweisen durch ein Logistikunternehmen zum Zwecke der Identifikation der Abholer von Speditionsgut ist datenschutzwidrig und kann auf der Grundlage des § 38 Abs. 5 Satz 2 BDSG verboten werden.
  2. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Personalausweis dürfen nach § 14 PAuswG nur durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Personen oder öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20 PAuswG erfolgen. Die Voraussetzungen dieser Bestimmungen liegen nicht vor, da die Personalausweise der Betroffenen vorliegend zum automatisierten Speichern der enthaltenen personenbezogenen Daten genutzt worden sind.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  547 KB)

[online seit: 18.03.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hannover, VG, Rechtswidrigkeit des Einscannens und Speicherns von Personalausweisen durch ein Logistikunternehmen - JurPC-Web-Dok. 0047/2014