JurPC Web-Dok. 105/2013 - DOI 10.7328/jurpcb2013286105

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss vom 22.04.2013

4 MB 11/13

Zur Frage der Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts auf Daten bei Facebook

JurPC Web-Dok. 105/2013


Leitsätze (der Redaktion):

    Die über www.facebook.de zur Verfügung gestellten Dienste werden von der Facebook Ireland Limited mit Sitz in Dublin angeboten, die im Sinne des Datenschutzrechts auch verantwortliche Stelle bezüglich der Kontaktinformationen der registrierten Nutzer ist. Deutsches Datenschutzrecht findet daher keine Anwendung. Die Existenz der Facebook Germany GmbH, die ausschließlich im Bereich Anzeigenakquise und Marketing tätig ist, vermag die Anwendung deutschen Datenschutzrechts nicht zu begründen.

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[online seit: 11.06.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht, Schleswig-Holsteinisches, Zur Frage der Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts auf Daten bei Facebook - JurPC-Web-Dok. 0105/2013