JurPC Web-Dok. 97/2013 - DOI 10.7328/jurpcb201328597

Sächsisches Landessozialgericht
Beschluss vom 26.06.2012

L 7 AS 205/11 B ER

Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Übersendung einer eingescannten PDF-Datei

JurPC Web-Dok. 97/2013


Leitsatz (der Redaktion):

    Für die Wahrung der Schriftform gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG reicht der bei der Behörde erstellte Ausdruck der auf elektronischem Wege übermittelten Datei. Unschädlich ist dabei, dass die Unterschrift lediglich in Kopie wiedergegeben ist, entscheidend ist, dass der im Original unterzeichnete Schriftsatz eingescannt worden ist und elektronisch als PDF-Datei übermittelt und von der empfangenden Behörde ausgedruckt worden ist.

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[online seit: 28.05.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Sächsisches Landessozialgericht, Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Übersendung einer eingescannten PDF-Datei - JurPC-Web-Dok. 0097/2013