AG Gladbeck |
|
Leitsatz (der Redaktion) |
Ist eine Internetseite bezüglich einer Internet-Dienstleistung für Wareneinkäufe so gestaltet, dass auf der Einstiegsseite lediglich ein kleingeschriebener Hinweis auf die Entstehung von jährlichen Kosten von 96,00 Euro versteckt ist, der lediglich nach Scrollen zusammen mit dem Anmeldebutton sichtbar ist, braucht sich ein Verbraucher, der sich anmeldet, an dem Vertrag aufgrund der durch die Gestaltung der Seite bewirkten Täuschung über die Entgeltlichkeit nicht festhalten zu lassen. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 382 KB) |
[online seit: 10.01.2012] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird
der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |
Zitiervorschlag: Gladbeck, AG, Kein Zahlungsanspruch für Betreiber einer sog. Abo-Falle - JurPC-Web-Dok. 0003/2012 |