OLG München |
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Leitsatz |
Einer Rechtsverletzung i.S.d. § 101 Abs. 2 UrhG, die im Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedürfte. |
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[online seit: 13.09.2011] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München, OLG, Grundsätzlich gewerbliches Ausmaß bei Angebot einer Datei in einer Internet-Tauschbörse - JurPC-Web-Dok. 0145/2011 |