JurPC Web-Dok. 136/2011 - DOI 10.7328/jurpcb/2011268126

Rainer Koitz *

Rezension  Taeger/Gabel (Hrsg.) - Kommentar zum BDSG und zu den Datenschutzvorschriften des TKG und TMG

JurPC Web-Dok. 136/2011, Abs. 1 - 9


Taeger, Jürgen / Gabel, Detlev (Hrsg.)
Kommentar zum BDSG und zu den Datenschutzvorschriften des TKG und TMG
Verlag Recht und Wirtschaft Frankfurt/M.
1. Auflage 2010
1434 Seiten, gebunden
Preis: 218 €
Wer von dem voluminösen Band eine juristisch fundierte Darstellung des zersplitterten deutschen Datenschutzrechts per 2010 erwartet, wird nicht enttäuscht. Natürlich werden die meisten Leser Unterstützung nur zu einzelnen Paragrafen suchen. Auch dabei gibt das Werk umfassende Hilfen: durch kritische Reflexion der aktuellen Rechtsetzung, Rechtsprechung und Literatur im Rahmen einer zumeist einheitlichen Gliederung. JurPC Web-Dok.
WDNr/2011, Abs. 1
Dass der Schwerpunkt der Kommentierung auf dem BDSG liegt, ist verständlich. Auch kommentierende Verweise auf die Landesdatenschutzgesetze sind sinnvoll eingeordnet. Besonders ausführlich und kritisch werden die neuen Vorschriften zur Auftragsdatenverarbeitung, zum Scoring, zum Adresshandel und zum Arbeitnehmerdatenschutz behandelt. Die Regelungen des TMG werden kürzer und die des TKG sehr kurz und nur insoweit kommentiert, wie sie den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Abs. 2
Wer bei dem Werk - wie vom Verlag versprochen - eine leicht verständliche Darstellung vermutet, merkt schnell, dass die achtzehn Autorinnen und Autoren eine juristisch zwar tiefgehende, aber - auch zum BDSG - unterschiedlich differenzierte Analyse der aktuellen Regelungssituation präsentieren. Das mag einerseits an der inhomogenen Materie an sich liegen. Doch sind einige Kapitel nicht nur deshalb schwer lesbar. Der Stil der einzelnen Abschnitte reicht von souveränem Ausdruck (Dirk Heckmann - BDSG §§ 12 - 16, 18; Kerstin A. Zscherpe - BDSG §§ 3a, 6b, 6c, TMG §§ 14, 15; Martin Munz - BDSG § 30a, TKG Einf., §§ 88 - 91, 93 - 99) bis zu schwerfälliger Darstellung, etwa durch Schachtelsätze und mehrfache Aneinanderreihung von Genitivattributen. Auch (zu) viele Schreibfehler in einigen Teilen mindern die Freude am Lesen. Abs. 3
Das "Königskinder"-Dilemma von Juristen und Informatikern problematisiert auch dieser Kommentar nicht. Die Gewöhnung an die Steinmüllerschen (?) Begrifflichkeiten der personenbezogenen Daten, der nicht automatisierten Datei und der automatisierten Verarbeitung (bis zur "automatisierten Datenverarbeitungsanlage" - S. 242 - und zu "elektronischen Informationen" - S. 383) scheint für Juristen selbstverständlich zu sein. Bei Informatikern ernten sie damit jedoch zumindest Verwunderung, wenn nicht Unverständnis. Abs. 4
Mögen das auch Äußerlichkeiten sein, so zeigen sie doch die tiefer liegenden Differenzen im gegenseitigen Verständnis. Erfolgt beispielsweise bei einem modernen Pkw die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen? Erst recht ziehen die auch von einigen Autoren beklagten Zersplitterungen und nur punktuellen Neuregelungen sowie die im Vergleich mit vorherigen Fassungen noch schwierigere Lesbarkeit der für die Wirtschaft zentralen §§ 28 und 29 BDSG Anwendungsprobleme nach sich. Abs. 5
Symptomatisch und einer informatisch befriedigenden Analyse entgegenstehend ist der überaus häufige Bezug auf die Technikentwicklung im Buch, wo es um Technologie geht. Viele Ingenieure und Informatiker, mit denen der Rezensent zusammen gearbeitet hatte, beklagten, dass Datenschutz und Informationstechnologien auseinanderklaffen. Das resultiert wohl aus der nur punktuellen und eben nicht systematischen Einordnung der Informatikpraxis, und zwar in Rechtsvorschriften zum Datenschutz und in der (auch dieser) juristischen Literatur. Von den das Datenschutzrecht betreffenden technologischen Neuerungen werden so im Kommentar die (meist im Mantel der "Technik") analysiert, die Gegenstand der Rechtsprechung waren. Beispielsweise wird das für die Praxis der Wirtschaftsinformatik wichtige wie für die Datenschutzentwicklung problematische data-mining im umfangreichen Sachverzeichnis nicht erwähnt und nur in Bezug auf die §§ 4d Abs. 5 S. 2, 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG gestreift. Dabei wird es doch - nicht nur in der Wirtschaft - weit umfassender praktiziert. Jürgen Taeger vermittelt nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich und finanzwirtschaftlich fundierte Analysen zu den §§ 28 und 29 BDSG. Auch formuliert er dort (S. 710) explizit einen Informatik-Bezug bei der Formalisierung des Tatbestandmerkmals "erforderlich", der aber nicht vollständig überzeugt. Man fragt sich zudem, warum sich dieser Versuch gerade hier findet. Abs. 6
Nicht nachvollziehbar ist weiter die nur marginale Reflektion des jüngst zu früh verstorbenen Informatikers Andreas Pfitzmann, der insbesondere zur Informationssicherheit theoretisch und praktisch wegweisende Datenschutz-Beiträge geleistet hat. Einzugehen wäre so auf den JAP-Anonymisierungsserver, der ein anonymes und unbeobachtbares Surfen im Internet ermöglicht. Abs. 7
Probleme im Informatik-Kontext bei mehreren Autoren betreffen schließlich die Einordnung der Informationssicherheit, divergierende Verwendungen des nicht erklärten Begriffs "Datenpool" und weitere Missverständnisse zur Datenorganisation (Datenfeld, Datensatz, Datei, Datenbank; dass praktisch auch unformatierte Daten verarbeitet werden, findet generell keine Beachtung). Abs. 8
Die Vorwürfe an dieser Stelle sind selbstverständlich ungerecht, weil sie wohl für alle Datenschutzkommentare in Deutschland zutreffen, in die sich das hier besprochene Werk einreiht - im Guten wie im Schlechten. Vielleicht könnte ja das Lesen der im Gewand von Kriminalromanen daherkommenden Gesellschaftskritik in der Larssonschen Trilogie "Verblendung"/"Verdammnis"/"Vergebung" helfen?
JurPC Web-Dok.
136/2011, Abs. 9
* Der Autor ist Professor für Datenverarbeitungsrecht/Datenschutz im Ruhestand an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Dresden. Er war von 2006 bis 2010 Datenschutzbeauftragter der HTW Dresden. Der vorliegende Beitrag hat den Stand Januar 2011 (Datum der Einreichung in der Redaktion).
[ online seit: 23.08.2011 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Koitz, Rainer, Rezension  Taeger/Gabel (Hrsg.) - Kommentar zum BDSG und zu den Datenschutzvorschriften des TKG und TMG - JurPC-Web-Dok. 0136/2011