VG Minden |
VwGO §§ 55a, 74, 80, 81 |
Leitsatz |
Die per E-Mail erfolgte Übersendung einer Klageschrift mit eingescannter Unterschrift stellt keine wirksame Klageerhebung dar und wahrt somit auch nicht die Klagefrist. |
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[online seit: 29.06.2010] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Minden, VG, Klageerhebung per E-Mail - JurPC-Web-Dok. 0122/2010 |