JurPC Web-Dok. 268/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/20092412249

LG Frankenthal
Beschluss vom 15.09.2008

6 O 325/08

"Gewerbliches Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG

JurPC Web-Dok. 267/2009


 

Leitsätze (der Redaktion)

Ein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG kann sich zum einen aus einem Handeln in gewerblicher Art ergeben, d.h. eine am Markt hervortretende Tätigkeit, die planmäßig und auf Dauer angelegt ist. Zum anderen können für ein gewerbliches Ausmaß auch die Zahl und Art der beim Filesharing heruntergeladenen Dateien sprechen. Der Download eines knapp 3 Monate im Markt angebotenen Computerspiels, das einen Marktwert von 25,- Euro hat, reicht hierfür nicht aus, zumal aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift deutlich wird, dass der Gesetzgeber private Nutzer von Tauschbörsen bewusst vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausnehmen wollte.  

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[online seit: 08.12.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankenthal, LG, "Gewerbliches Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG - JurPC-Web-Dok. 0268/2009