JurPC Web-Dok. 229/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/20092411218

LG Berlin
Urteil vom 24.02.2009

27 O 1191/08

Unterlassung einer Äußerung im Internet

JurPC Web-Dok. 229/2009


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Das Behaupten einer Äußerung kann auch durch ein Sich-Zu-Eigen-Machen einer fremden Äußerung geschehen. Dabei ist eine ausdrückliche Biligung der fremden Äuußerung nicht erforderlich, es reicht, wenn dies zwischen den Zeilen geschieht. Das Sich-Zu-Eigen-Machen kann auch dadurch erfolgen, dass die Äußerung in den Mittelpunkt eines Berichtes gerückt wird. Nicht entscheidend ist, ob die Äußerung als Zitat ausdrücklich gekennzeichnet ist, ausschlaggebend ist, ob die Äußerung als Beleg für die eigene Meinung herangezogen wird (im Streitfalle bejaht).

2. Äußerungen sind dann nicht mehr unter dem Gesichtpunkt der zulässigen Verdachtsberichterstattung hinzunehmen, wenn bewusst eine auf Sensation ausgelegte, einseitige oder verfälschende Darstellung gewählt wird. Vielmehr müssen auch die für eine Entlastung des Betroffenen sprechenden Umstände erwähnt werden. Vor Veröffentlichung der Äußerungen ist regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Sofern in dem Bericht nicht oder nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, dass es sich (lediglich) um einen Verdacht handelt, spricht dies unter dem Blickwinkel der Verdachtsberichterstattung entscheidend gegen eine Zulässigkeit der Äußerung.

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[online seit: 03.11.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, LG, Unterlassung einer Äußerung im Internet - JurPC-Web-Dok. 0229/2009