JurPC Web-Dok. 208/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/2009249195

AG Waiblingen
Urteil vom 12.11.2008

9 C 1000/08

Keine Vertragsstrafe bei Rücknahme eines Gebotes in der eBay-Auktion

JurPC Web-Dok. 208/2009


 

Leitsatz (der Redaktion)

Eine Klausel im Rahmen einer eBay-Auktion, nach der der Bietende verpflichtet wird, bei Rücknahme eines Gebotes 25% des erzielten Kaufpreises als Vertragsstrafe zu zahlen, verstößt gegen § 309 Nr. 6 BGB und ist unwirksam.

 

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[online seit: 29.09.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Waiblingen, AG, Keine Vertragsstrafe bei Rücknahme eines Gebotes in der eBay-Auktion - JurPC-Web-Dok. 0208/2009