AG Waiblingen |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Eine Klausel im Rahmen einer eBay-Auktion, nach der der Bietende verpflichtet wird, bei Rücknahme eines Gebotes 25% des erzielten Kaufpreises als Vertragsstrafe zu zahlen, verstößt gegen § 309 Nr. 6 BGB und ist unwirksam. |
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[online seit: 29.09.2009] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Waiblingen, AG, Keine Vertragsstrafe bei Rücknahme eines Gebotes in der eBay-Auktion - JurPC-Web-Dok. 0208/2009 |