1. Zur Frage, wann beim Internetversandhandel ein wirksamer Antrag auf
Abschluss eines Kaufvertrages vorliegt.
2. Es kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Käufer bei einem im
Internetversandhandel abgeschlossenen Kaufvertrag den Verkäufer an einer
offensichtlich falschen Preisangabe festhält.
3. Aus den während des Bestellvorgangs erkennbaren Umständen (kein Sonderangebot
und 10-fach höherer Preis vergleichbarer Markenprodukte) und aus der Bestellung
einer für den Normalverbrauch unüblichen Anzahl der angebotenen Ware (hier: 18
Plasma-Flachbildschirmfernsehgeräte) kann geschlossen werden, dass der Käufer
die falsche Preisangabe unredlich ausnutzen wollte. |