JurPC Web-Dok. 166/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/2009248159

LG Hamburg
Urteil vom 31.07.2009

325 O 85/09

Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils

JurPC Web-Dok. 166/2009


BGB §§ 823, 1004 (analog)

Leitsätze (der Redaktion)

1. Durch die Veröffentlichung eines mit Ausnahme des Rubrums ungeschwärzten und nicht anonymisierten Urteils wird eine in dem Urteil erwähnte Person in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

2. Für die Veröffentlichung des Urteils haftet der Host-Provider als Störer zumindest dann - unabhängig von der Verletzung etwaiger Prüfungspflichten -, wenn das ungeschwärzte Urteil auch nach einem entsprechenden Hinweis nicht entfernt worden ist.

Anm. der Redaktion:
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Günter Frhr. von Gravenreuth, München, aufmerksam gemacht.

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[online seit: 25.08.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils - JurPC-Web-Dok. 0166/2009