JurPC Web-Dok. 95/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/200924585

Wolfgang Lent *

Rezension: Anika Dorthe Luch, Das Medienpersönlichkeitsrecht - Schranke der "vierten Gewalt"

JurPC Web-Dok. 95/2009, Abs. 1 - 10


Anika Dorthe Luch
Das Medienpersönlichkeitsrecht  —  Schranke der "vierten Gewalt"
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht im Spannungsverhältnis zur Medienfreiheit unter dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
- Schriften zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz, Band 35 -
Verlag Peter Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt a.M. u. a. 2008
XXV, 695 Seiten. Broschiert.
ISBN 978-3-631-58246-6
105,00 Euro / 153,00 SFR
Soraya, Caroline, Böll/Walden und Marlene Dietrich - die Gerichtsentscheidungen zum Spannungsverhältnis zwischen Medien und Persönlichkeitsrecht sind Legion. Durch das Internet hat das Rechtsgebiet in den letzten zehn, fünfzehn Jahren erheblich an praktischer Bedeutung gewonnen: Blogs, Communities und Videoplattformen lassen die traditionellen Grenzen von Presse und Rundfunk verschwimmen; die Medienkonvergenz hat neue Formen der Gruppenkommunikation und des Online - Journalismus hervorgebracht. Welche Pflichten Presse und Rundfunk im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht Dritter beachten müssen, ist dabei häufig nicht klar zu beantworten. Erschwerend kommt hinzu, dass es nur wenige gesetzliche Regelungen gibt: Persönlichkeitsrecht ist in erster Linie Richterrecht. JurPC Web-Dok.
95/2009,   Abs. 1
Wo Vorgaben des Gesetzgebers fehlen, ist ein systematischer Gesamtüberblick der Rechtsprechung und Literatur besonders nötig. Den leistet Luch mit Ihrer vor kurzem erschienenen Dissertation, die von Edzard Schmidt-Jortzig an der Universität zu Kiel betreut wurde. Die Arbeit ist nicht nur vom Umfang her gewichtig - über 640 Seiten Darstellung, dazu mehr als 50 Seiten Literaturverzeichnis - , sondern bietet auch einen fundierten, reichhaltigen Inhalt. Abs. 2
Die Dissertation gliedert sich in fünf Teile. Zunächst erfolgt in Teil 1 eine knappe Einführung, die Thema und methodisches Vorgehen skizziert. Danach werden in Teil 2 (S. 11 ff.) auf rund 490 Seiten der Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts (S. 13 ff.), kollidierende Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Presse- und Rundfunkfreiheit (S. 226 ff.) sowie die Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen behandelt (S. 253 ff.). In den Teilen 3 und 4 geht es dann um das Verhältnis zwischen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - ein Dauerthema seit der "Caroline von Hannover" - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 24.6.2004 (S. 497 ff. und S. 561 ff.). Der abschließende Teil 5 enthält eine Zusammenfassung in Thesen und einen rechtspolitischen Ausblick (S. 627 ff.). Abs. 3
Der Schwerpunkt des Buches liegt mehr auf den Rechten der Persönlichkeit als auf den Rechten der Medien. Trotzdem gelingt Luch insgesamt eine ausgewogene Darstellung, die beide Positionen angemessen würdigt. Abs. 4
Im Einzelnen: Nach dem einführenden Teil 1 folgt in Teil 2 zunächst ein informativer historischer Überblick zur Entwicklung des Persönlichkeitsrechts (S. 11 ff.). Erster Kernbereich der Arbeit ist dann die Unterteilung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in einzelne Fallgruppen (S. 96 ff.). Luch unterscheidet zwischen einem Recht auf Selbstdarstellung nach außen (S. 98 ff.), einem Recht auf sozialen Geltungsanspruch (S. 134 ff.) sowie dem Schutz der Grundbedingungen der Persönlichkeit (S. 154 ff.) und einem weitergehenden Integritätsschutz (S. 177 f.). Hierbei werden neben den "Klassikern" wie dem Recht am eigenen Wort (S. 98 ff.) und dem Recht am eigenen Bild (S. 106 ff.) auch aktuelle Fragen wie das in der Literatur diskutierte Recht auf Anonymität erörtert, das Luch als Teilaspekt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einordnet (S. 132 ff.). Das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme konnte allerdings noch nicht berücksichtigt werden, weil die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.2.2008(1) erst nach Redaktionsschluss der Arbeit erfolgte. Abs. 5
An die ausführliche Darstellung des Persönlichkeitsrechts schließt sich - recht knapp - ein Überblick zu kollidierenden Grundrechten wie der Meinungs-, Rundfunk- und Pressefreiheit an (S. 226 ff.). Mehr Raum wird im nächsten Kapitel der Frage nach der Rechtfertigung eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht gewidmet (S. 253 ff.). Zunächst werden hier grundlegende Themen wie die Schrankenregelung des Art. 5 Absatz 2 Grundgesetz (S. 254 ff.) und die Drittwirkungsproblematik behandelt (S. 281 ff.), eher Anwendungsfragen der Ansprüche auf Unterlassung (S. 299 ff.), Schadensersatz (S. 302ff.), Widerruf, Berichtigung (S. 320 ff.) und Gegendarstellung (S. 325ff.) geklärt werden. Abs. 6
Anschließend widmet sich Luch Einzelproblemen der Abwägung, einem weiteren Kernbereich der Arbeit (S. 330 ff.). Besonders nützlich sind Ihre Ausführungen zu konkreten Abwägungskriterien für die Medienpraxis (S. 395 ff.). So werden zur Wortberichterstattung siebzehn besondere Abwägungskriterien herausgearbeitet, z. B. Berücksichtigung des Rechts auf Gegenschlag, des Forums einer Meinungsäußerung und des Neuigkeitswerts einer Nachricht (S. 420 ff.). Auch die Besonderheiten der Bildberichterstattung werden genau analysiert, etwa die Frage der Zulässigkeit des Kontextwechsels von Fotos (S. 471 ff.). Abs. 7
In Teil 3 und 4 der Dissertation wird auf rund 130 Seiten das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Medien vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte behandelt (S. 497 ff.; S. 561 ff.). Im Mittelpunkt steht das "Caroline von Hannover"- Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dabei werden die Abwägungskriterien (S. 525 ff.) und die Bindungswirkung des Urteils für deutschen Gerichte (S. 579 ff.) ausführlich analysiert. Abs. 8
Der abschließende Teil 5 enthält eine Zusammenfassung in Thesen und einem Ausblick. Über das Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte heißt es dort (S. 641): "Der einsetzende Wettbewerb um die bessere Lösung, aber auch die bessere Begründung unter den konkurrierenden Gerichten ist als positiv zu bewerten; eingefahrene Rechtsprechungslinien müssen (nun erst recht) ständig überprüft werden." Abs. 9
Zum Wettstreit der Meinungen liefert auch die Abhandlung von Luch einen wertvollen Beitrag. Das Buch überzeugt durch eigenständige Argumentation und sorgfältige Systematisierungen. Hilfreich für den Praktiker sind vor allem die differenzierten Ausführungen zu den Fallgruppen des Persönlichkeitsrechts (S. 96 ff.) sowie die Kriterienkataloge für die Abwägung der Rechtspositionen bei der Wort- und Bildberichterstattung (S. 395 ff.).
JurPC Web-Dok.
95/2009, Abs. 10

Fußnote:

(1)  BVerfG, 27.2.2008, 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, JurPC Web-Dok. 42/2008, Abs. 1 - 240. 
* Dr. Wolfgang Lent ist Rechtsanwalt in München und Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
[ online seit: 12.05.2009 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Lent, Wolfgang, Rezension: Anika Dorthe Luch, Das Medienpersönlichkeitsrecht - Schranke der "vierten Gewalt" - JurPC-Web-Dok. 0095/2009