LG Frankfurt a.M. |
StGB § 263 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Sog. Abo-Fallen im Internet, bei denen die Tatsache der Kostenpflichtigkeit des Angebots verschwiegen oder verschleiert wird, sind zwar zivilrechtlich und wettbewerbsrechtlich angreifbar und bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone; ein strafrechtlich relevantes Verhalten (insbesondere ein Betrug) ist hierin aber nicht zu sehen. |
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[online seit: 24.03.2009] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., LG, Kein Betrug durch sog. Abo-Fallen im Internet - JurPC-Web-Dok. 0060/2009 |