JurPC Web-Dok. 24/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/200924226

AG Wuppertal
Urteil vom 01.12.2008

32 C 152/08

Kein Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 3 BGB bei fehlender Kenntnis vom Widerrufsrecht

JurPC Web-Dok. 24/2009


BGB §§ 355, 312d Abs. 3

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine ausgeprochene Kündigung kann als Erklärung eines Widerrufs ausgelegt werden.

2. Eine Kenntnis des Widerufsrechts ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 3 BGB erlöschen kann.

Hinweise der Redaktion:
1. Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Thorsten Höft, Kanzlei Robbert & Höft, Krefeld, hingewiesen.
2. Die Qualität der Urteilskopie ist an manchen Stellen des Tatbestandes nicht optimal, das Verständnis der Entscheidung leidet darunter nach Ansicht der Redaktion aber nicht.

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[online seit: 03.02.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Wuppertal, AG, Kein Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 3 BGB bei fehlender Kenntnis vom Widerrufsrecht - JurPC-Web-Dok. 0024/2009