JurPC Web-Dok. 61/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722459

Kammergericht
Urteil vom 25.09.2006

10 U 262/05

Auskunftsanspruch bezüglich IP-Adressen

JurPC Web-Dok. 61/2007


BGB § 242; UrhG § 101 a, TDDSG § 3 Abs. 2

Leitsatz (der Redaktion)

Ein Auskunftsanspruch bezüglich Namen und Adressen der Verantwortlichen sowie der IP-Adressen von Personen, die über einen FTP-Server auf Webseiten zugegriffen haben, besteht weder nach § 242 BGB noch nach § 101 a UrhG analog, da dem Anspruch die Vorschrift des § 3 Abs. 2 TDDSG entgegensteht, die eine Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke nur zulässt, soweit eine andere Vorschrift dies zulässt oder der Nutzer einwilligt. § 242 BGB ist keine "andere Vorschrift" in diesem Sinne.

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[online seit: 17.04.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Kammergericht, Auskunftsanspruch bezüglich IP-Adressen - JurPC-Web-Dok. 0061/2007