| Durch das unerlaubte Herunterladen und Installieren einer
Anonymisierungssoftware infolge einer privaten Nutzung des Internet während der
Arbeitszeit verletzt ein Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten
insbesondere dann, wenn sich aus einer Dienstanweisung bzw. einer
Dienstvereinbarung das Verbot einer Installation privater Software ergibt. Der
Ausspruch einer ordentlichen Kündigung ist in diesen Fällen ohne vorherige
Abmahnung möglich, da es sich um eine schwere Verletzung der Dienstpflichten
handelt, dem Arbeitnehmer zumindest aufgrund der Dienstanweisung die
Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne weiteres erkennbar ist und er nicht mit
der Duldung seines Verhaltens durch den Arbeitgeber rechnen kann. Ob der damit
an sich gegebene Grund zur ordentlichen Kündigung die ausgesprochene Kündigung
trägt, bleibt der Interessenabwägung im Einzelfall vorbehalten, bei der die
persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (z.B. Dauer der
Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Schwerbehinderteneigenschaft etc.)
ebenfalls zu berücksichtigen sind.
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