JurPC Web-Dok. 13/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722110

AG Dannenberg
Urteil vom 13.12.2005

31 C 452/05 (I)

Rücknahme von eBay-Bewertungen

JurPC Web-Dok. 13/2007


BGB §§ 823, 1004; GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die im Rahmen eines eBay-Verkaufes abgegebene Bewertung "Qualität minderwertig" kann im Einzelfall als falsche Tatsachenbehauptung anzusehen sein und zu einem Anspruch auf Widerruf führen, der gerichtet ist auf Zustimmung der Zurücknahme der Äußerung gegenüber dem Äußernden. Durch die nachweislich unwahre Behauptung einer minderwertigen Qualität der angebotenen Ware wird das Persönlichkeitsrecht des Anbieters verletzt, ohne dass diese Verletzung durch das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt wäre.

2. Die eBay-Bewertung "Bei Reklamation nur unverschämte Antworten" führt hingegen nicht zu einem Anspruch auf Zustimmung zur Zurücknahme der Äußerung, da es sich insoweit nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt, die dem Wahrheitsbeweis zugänglich ist. Soweit ein ehrenrühriger Gehalt der Äußerung anzuerkennen ist, muss dieser in der Wechselwirkung mit dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gesehen werden, so dass im konkreten Fall nach einer Interessenabwägung der beiderseitigen Interessen nicht von einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist. Entsprechendes gilt für die Bewertung "Nie wieder" im Rahmen einer eBay-Auktion.

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[online seit: 30.01.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Dannenberg, AG, Rücknahme von eBay-Bewertungen - JurPC-Web-Dok. 0013/2007