JurPC Web-Dok. 135/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/20062111133

LG Saarbrücken
Urteil vom 09.08.2006

7I O 77/06

Einstweilige Verfügung gegen DocMorris

JurPC Web-Dok. 135/2006


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Ein Marktverhalten (hier: Betreiben einer DocMorris Apotheke und Versandhandelsfiliale), das sich auf einen von einer zuständigen Verwaltungsbehörde erlassenen Verwaltungsakt stützt, ist nur dann unlauter, wenn dieser Verwaltungsakt gemäß § 44 VwVfG nichtig ist.

2. Von einer Nichtigkeit des Verwaltungsaktes in diesem Sinne ist nur bei einem besonders schwerwiegenden Fehler gegeben, sofern dieser dazu offensichtlich ist (beides vorliegend verneint).

3. Das Betreiben der DocMorris Filiale verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, da das Recht in diesem Bereich noch nicht harmonisiert ist und es daher im Rahmen des EG-Vertrages Sache der Mitgliedsstaaten ist, auf welchem Niveau sie den Schutz für Gesundheit und Leben von Menschen gewährleisten wollen.

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[online seit: 20.11.2006]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Saarbrücken, LG, Einstweilige Verfügung gegen DocMorris - JurPC-Web-Dok. 0135/2006