LG Saarbrücken |
|
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Ein Marktverhalten (hier: Betreiben einer DocMorris Apotheke und Versandhandelsfiliale), das sich auf einen von einer zuständigen Verwaltungsbehörde erlassenen Verwaltungsakt stützt, ist nur dann unlauter, wenn dieser Verwaltungsakt gemäß § 44 VwVfG nichtig ist. 2. Von einer Nichtigkeit des Verwaltungsaktes in diesem Sinne ist nur bei einem besonders schwerwiegenden Fehler gegeben, sofern dieser dazu offensichtlich ist (beides vorliegend verneint). 3. Das Betreiben der DocMorris Filiale verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, da das Recht in diesem Bereich noch nicht harmonisiert ist und es daher im Rahmen des EG-Vertrages Sache der Mitgliedsstaaten ist, auf welchem Niveau sie den Schutz für Gesundheit und Leben von Menschen gewährleisten wollen. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 32 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 682 KB) |
[online seit: 20.11.2006] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der
Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als
PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils
in Klammern angegeben. Zur Anzeige des Faksimiles im kompakten CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |
Zitiervorschlag: Saarbrücken, LG, Einstweilige Verfügung gegen DocMorris - JurPC-Web-Dok. 0135/2006 |