JurPC Web-Dok. 132/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/20062111129

AG Hannover
Urteil vom 30.03.2006

519 C 15904/05

Teilweise Löschung einer negativen eBay-Bewertung

JurPC Web-Dok. 132/2006


BGB §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2

Leitsatz (der Redaktion)

Aus §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB kann ein Anspruch folgen, eine negative Bewertung (vorliegend: "absolut schlechte Qualität") zurückzunehmen. Dagegen sind Ansprüche auf Zurücknahme von Äußerungen wegen tatsächlich erwiesener Fakten (vorliegend: "kein Festnetzanschluss") oder wegen Werturteilen (vorliegend: "ich bin total unzufrieden") nicht gegeben, solange das Werturteil nicht den Charakter einer Verunglimpfung oder einer Schmähkritik erreicht.

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[online seit: 13.11.2006]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hannover, AG, Teilweise Löschung einer negativen eBay-Bewertung - JurPC-Web-Dok. 0132/2006