JurPC Web-Dok. 130/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/20062111131

OLG Frankfurt a.M.
Beschluss vom 17.08.2006

6 W 117/06

Streitwert bei einstweiliger Verfügung wegen fehlendem Impressum

JurPC Web-Dok. 130/2006


TDG § 6

Leitsatz (der Redaktion)

Der Streitwert wegen im Wege einstweiliger Verfügung geltend gemachter Wettbewerbsverstöße durch fehlendes Impressum nach § 6 TDG ist mit einem Streitwert von 5000,-- Euro zu bemessen. Das Fehlen der nach § 6 TDG erforderlichen Angaben ist nur bedingt geeignet, die geschäftlichen Belange der Mitbewerber zu beeinträchtigen, da im Regelfall die Kaufentscheidung eines Kunden durch das Fehlen oder Vorhandensein der nach § 6 TDG vorgeschriebenen Angaben nicht beeinflusst wird.

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[online seit: 13.11.2006]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., OLG, Streitwert bei einstweiliger Verfügung wegen fehlendem Impressum - JurPC-Web-Dok. 0130/2006