JurPC Web-Dok. 147/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/20052011145

LG Hamburg
Urteil vom 21.09.2004

312 O 324/04

Haftung des Suchmaschinenbetreibers für markenverletzende "AdWords-Werbung"

JurPC Web-Dok. 147/2005


Leitsätze (der Redaktion)

1. Für die Haftung für markenverletzende sog. "AdWords-Werbung" bei Suchmaschinen im Internet sind wegen der Vergleichbarkeit der Sachverhalte die presserechtlichen Grundsätze für Inseratwerbung in Zeitungen oder Branchenverzeichnissen heranzuziehen.

2. Danach kommt eine Störerhaftung nur bei groben, unschwer zu erkennenden Rechtsverletzungen in Betracht. Von solchen eklatanten, sich auch dem Laien aufdrängenden Rechtsverstößen abgesehen, haftet der Betreiber mangels einer Pflicht zur vorab erfolgenden Anzeigenprüfung nur dann, wenn er über den Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wurde.

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[online seit: 25.11.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Haftung des Suchmaschinenbetreibers für markenverletzende "AdWords-Werbung" - JurPC-Web-Dok. 0147/2005