JurPC Web-Dok. 139/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/20052011135

AG Detmold
Urteil vom 27.04.2004

7 C 117/04

Händlereigenschaft bei der Internet-Auktion

JurPC Web-Dok. 139/2005


BGB §§ 14, 437 Nr. 2, 440, 323, 326, 434

Leitsätze (der Redaktion)

1. Gewährleistungsansprüche und eine Haftung aufgrund arglistiger Täuschung sind ausgeschlossen, wenn beim Verkauf in einer Internet-Auktion auf die Mangelhaftigkeit des verkauften Monitors ausdrücklich hingewiesen wird, angegeben wird, dass der Monitor für Bastler und Tüftler geeignet ist und der Startpreis der Auktion bei 1,-- Euro liegt.

2. Auch derjenige, der regelmäßig über Internet-Auktionen Waren anbietet, handelt damit nicht zwangsläufig dauerhaft und planmäßig am Markt. Auch die Tatsache, dass AGB verwendet werden, macht alleine nicht hinreichend deutlich, dass es sich zumindest um eine nebenberufliche Tätigkeit der Teilnahme an Internetversteigerungen handelt.

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[online seit: 11.11.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Detmold, AG, Händlereigenschaft bei Internet-Auktion - JurPC-Web-Dok. 0139/2005