JurPC Web-Dok. 189/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/2004195126

AG Geislingen
Urteil vom 20.04.2004

3 C 2/04

Auskunfterteilung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

JurPC Web-Dok. 189/2004


BDSG § 34 Abs. 1

Leitsatz (der Redaktion)

Aus dem Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes sind nur solche Daten ausgenommen, die ausschließlich zu publizistischen Zwecken verarbeitet werden.
Anmerkung der Redaktion
Das Landgericht Ulm hat die Berufung gegen das Urteil zurückgewiesen (LG Ulm, Urteil vom 01.12.2004 - Az: 1 S 89/04, demnächst in JurPC nachzulesen).

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 72 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 185 KB)

[online seit: 10.05.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils in Klammern angegeben.
Zur Anzeige des Faksimiles im kompakten CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite.
Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt.
Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Geislingen, AG, Auskunfterteilung nach dem Bundesdatenschutzgesetz - JurPC-Web-Dok. 0189/2004