JurPC Web-Dok. 138/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419358

Daniel Dingeldey *

Rezension - Beier, Recht der Domainnamen

JurPC Web-Dok. 138/2004, Abs. 1 - 9


Dietrich Beier
Recht der Domainnamen
Kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Aspekte des deutschen, internationalen und ausländischen Rechts
C. H. Beck, München,
1. Auflage 2004,
XLI, 564 Seiten,
ISBN 3-406-51496-0,
€ 46
Für eilige Leser, hier die Kurzversion dieser Buchbesprechung: Wenn Sie mit Domainrecht zu tun haben, kaufen Sie dieses Buch! Sofort!JurPC Web-Dok.
138/2004, Abs. 1
Haben Sie aber etwas mehr Zeit, dann könnten Sie folgende Zeilen zum Kauf überreden: Der Autor, Jahrgang 1966, ist seit 1995 Rechtsanwalt und übt seinen Beruf in München aus. Daneben ist er als Panel (Richter) der WIPO tätig. Für sein Buch über das Recht der Domainnamen hat er sich einiges vorgenommen: Es widmet sich den spezifischen kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Problemen von Domainnamen in der Form, in der sie durch den Internetnutzer in der Adresszeile seines Browsers eingegeben werden, heißt es im Vorwort. In Neun Kapiteln stellt er ausführlich und umfassend das deutsche bzw. für Deutschland relevante Domainrecht dar. Zwei weitere Kapitel behandeln das Internationale Schiedsgerichtsverfahren und in summarischer Darstellung ausgewählte Aspekte des Domainnamensrechts in 41 Staaten. Im Anhang findet man ein Schema für den Ablauf des Prozesses nach UDRP (Unifom Domain Name Dispute Resolution Procedure) und eine Synopse der im Text genannten Entscheidungen. Abs. 2
Beier klärt zunächst den Begriff, mit dem er arbeiten wird, und entscheidet sich für die Form "Domainnamen". Dann gibt er im Rahmen der Einführung einen Überblick über die Entstehung und die Struktur des Domainnamensystems. Ausführlich stellt er danach die deutschen Domainendung .de und die bei ihr vorhandenen Verfahren wie Vergabe, Dispute-Eintrag, Löschung und Übertragung der Domain dar. Es schließen sich Kapitel über die Technik der Domainnamen und deren rechtliche Einordnung, über die Bedeutung der Übertragbarkeit und die Frage der Vollstreckung in Domainnamen an, wobei zu letzterer die unterschiedlichen Auffassungen der Gerichte dargestellt und gegeneinander abgewogen werden. Schließlich untersucht Beier die Zuständigkeiten der Gerichte und die Frage nach dem anwendbaren Recht bei markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und namensrechtlichen Verletzung durch einen Domainnamen. Abs. 3
Weiter geht es mit einer ausführlichen Besprechung der Anspruchsgrundlagen, angefangen beim Markengesetz, über das Namensrecht, hin zu weiteren Anspruchsgrundlagen wie das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und §§ 826, 226, 1004 BGB. Der Autor beginnt jeweils mit allgemeinen Ausführungen zur Rechtslage und den Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlagen, in denen auf Rechtsprechung und Literatur eingegangen wird, um dann Einzelaspekte anhand von Fallgruppen und Einzelfällen zu klären. So beispielsweise beim Namensrecht, wo auf den unterschiedlichen Umgang seitens des BGH mit der Verwechslungsgefahr eingegangen wird, die bei Geschäftsseiten durch Angaben auf der irrtümlich aufgerufenen Homepage hinfällig wird, was beim Namensrecht nicht der Fall sein soll. Umfassend wird die Frage nach der Irrtumskorrektur durch Homepageinhalte im Kapitel über Ansprüche aus dem UWG besprochen.Abs. 4
Die prozessuale Praxis handelt Beier im nächsten Kapitel ausführlich ab. Über die Feststellung des Domain-Inhabers, die Frage, wer Anspruchsteller in den verschiedenen Anspruchsgrundlagen sein kann, bis hin zum möglichen Anspruchsgegner. Ausführlich wird das Problem der Passivlegitimation behandelt. Für jeden möglichen Prozessgegner wird die Sache anhand von Beispielfällen aus der Praxis untersucht. Weiter geht es mit den verschiedenen Anspruchsarten: dem Unterlassungsanspruch und den Ansprüchen auf Übertragung und Freigabe der Domain. Auch hier geht Beier ins Detail, stellt die einzelnen Positionen gegenüber und bezieht dann selbst Stellung. Dies ist überhaupt einer der sehr positiven Aspekte des Buches: Beier ist sich nie zu schade, über die einfache Darstellung der Meinungen in Literatur und Rechtsprechung hinauszugehen und eine eigene klare Position zu beziehen. Auch auf das Domainsharing geht der Autor ein und stellt dessen verschiedenen Möglichkeiten und deren Handhabung und Risiken dar. Im weiteren stellt er die verschiedenen Teile einer domainrechtlichen Auseinandersetzung vor, die Abmahnung, die einstweilige Verfügung, die Schutzschrift, die Konkretisierung des Streitwerts und das Hauptsacheverfahren.Abs. 5
Schließlich wendet er sich der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, den Schiedsstellen, der UDRP und deren Vor- und Nachteile zu. Als Panelist der WIPO kann er hier aus der Praxis berichten. Beier stellt den Hintergrund der UDRP, ihren Inhalt, die Voraussetzung und die Entscheidungspraxis dar. Er empfiehlt bei Einreichung einer Antragsschrift, auf ein drei Richter-Panel zu setzen, wodurch Fehlentscheidungen weitestgehend ausgeschlossen werden. Damit endet der Hauptteil des Buches nach 283 Seiten.Abs. 6
In einem abschließenden Kapitel wird nun auf gut 240 Seiten ausländisches Domainnamensrecht zweisprachig in Englisch und Deutsch dargestellt. Für 41 Länder (von Argentinien bis Zypern) werden das Domainnamenanmeldeverfahren, Regeln der Übertragbarkeit des Domainnamens und summarische Ausführungen zum materiellen Recht und der Zuständigkeit der Gerichte sowie des anwendbaren Rechts aufgeführt. Hier gibt Beier Fragen vor, die von verschiedenen Verfasserinnen und Verfassern beantwortet werden, die mit dem jeweiligen Rechtssystem vertraut sind. Ob dieses letzte Kapitel tatsächlich notwendig ist, mag man bezweifeln, es tut der Qualität des Buches insgesamt keinen Abbruch und öffnet den Blick für den Umgang anderer Rechtssysteme mit Domainnamen.Abs. 7
Eine Schwachstelle des Werkes sei doch noch erwähnt: wie so oft in juristischen Abhandlungen ist der Index recht kurz gefasst. Einige Stichworte sind dort nicht auffindbar. So findet man zum Beispiel der Begriff "Reverse Domain Hijacking" im Text, jedoch nicht im Index. Unter dem Stichwort "Domainnamengrabbing" wird man an eine ausführliche Besprechung dieses Phänomens verwiesen, über Reverse Domain Hijacking erfährt man dort allerdings nichts. Eine weiteres Beispiel ist "Wort-/Bildmarke". Man sucht den Begriff im Index vergebens; weder unter "Marke" noch unter "Wort-/Bildmarke" selbst wird man fündig. Es bleibt dem Leser nichts anderes, als an den möglichen Stellen im Buch, etwa den Ausführungen zu § 14 MarkenG zu suchen, wo er dann auch fündig wird.Abs. 8
Nichtsdestotrotz, das Buch ist die mir bis dato beste bekannte Darstellung des Rechtsgebiets der Domainnamen. Das Werk ist umfassend, differenziert und detailreich, immer klar formuliert und leicht verständlich. Das Buch ist, bei dieser Qualität des Inhalts und einem Preis in Höhe von € 46, geschenkt. Darum: Wenn Sie mit Domainrecht zu tun haben, kaufen Sie dieses Buch! Sofort!
JurPC Web-Dok.
138/2004, Abs. 9
* Daniel Dingeldey ist seit 1993 als Rechtsanwalt tätig, seit 2003 ist er in Berlin als Rechtsanwalt niedergelassen. Seit 2000 ist Rechtsanwalt Dingeldey für das Projekt domain-recht.de der united domains AG tätig. Er ist Mitautor des "Handbuchs Domain-Namen", seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Domainrecht sowie das Urheber- und Verlagsrecht.
[online seit: 01.03.2004]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Dingeldey, Daniel, Rezension - Beier, Recht der Domainnamen - JurPC-Web-Dok. 0138/2004