JurPC Web-Dok. 101/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419364

LG Landshut
Urteil vom 20.08.2003

2 HK O 2392/02

Vertragsart bei Standard-Software-Vertrag

JurPC Web-Dok. 101/2004


BGB §§ 433 ff.

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die Rechtsbeziehungen hinsichtlich der Lieferung einer Standard-Software richten sich nach Kaufrecht. Die Anwendung von Werkvertragsrecht kommt nur dann in Betracht, wenn die Standard-Software so auf die Bedürfnisse des Kunden umgearbeitet werden muss, dass im Ergebnis von einer Individual-Software auszugehen ist. Das ist nur der Fall, wenn das Basisprogramm eine derartige Umänderung erfahren hat, dass es für eine anderweitige Nutzung nicht mehr verwendbar ist.

2. Der Pflicht zur Überlassung eines Handbuchs ist auch dann Genüge getan, wenn das Handbuch in Form einer CD-ROM übergeben wird und die einzelnen Seiten des Handbuchs von dieser CD-ROM in guter Qualität ausgedruckt werden können. Der Übergabe einer gedruckten Version des Handbuches bedarf es in diesem Falle nicht.


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[online seit: 01.03.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Landshut, LG, Vertragsart bei Standard-Software-Vertrag - JurPC-Web-Dok. 0101/2004