JurPC Web-Dok. 333/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031812337

LG Hamburg
Urteil vom 05.09.2003

324 O 224/03

Rügepflicht für Mängel im Verbrauchsgüterhandel

JurPC Web-Dok. 333/2003


BGB §§ 475, 307, 309

Leitsätze (der Redaktion)

1. § 475 Abs. 1 BGB bezieht sich auf alle vertraglichen Vereinbarungen und damit erst recht auf Allgemeine Geschäftsbedingungen.

2. Das Auferlegen einer Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln stellt eine zu Lasten des Verbrauchers von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarung dar, die gegen § 307 Abs. 1 BGB verstößt.

3. § 309 Nr. 8 b ee BGB ist keine gegenüber § 475 Abs. 1 BGB vorrangige Regelung, die einen Erlaubnistatbestand beinhaltet, vielmehr geht die zwingende Vorschrift des § 475 Abs. 1 BGB einer Inhaltskontrolle nach § 309 BGB vor.

4. Eine Klausel in AGB, durch die nach Vertragsschluss dem Verkäufer das Recht auf Lieferung einer gleichwertigen Ersatzware eingeräumt wird, verstößt gegen den Grundgedanken der kaufvertraglichen Erfüllungspflicht und ist unwirksam.

5. Eine Klausel in AGB, durch die bei sperrigen Artikeln ein Speditionsaufschlag von 5 Euro erhoben wird, ist weder überraschend noch intransparent und damit wirksam.

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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[online seit: 15.12.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Rügepflicht für Mängel im Verbrauchsgüterhandel - JurPC-Web-Dok. 0333/2003