JurPC Web-Dok. 330/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031811306

AG Osterholz-Scharmbeck
Urteil vom 23.08.2002

3 C 415/02

Online-Auktion

JurPC Web-Dok. 330/2003


BGB §§ 312 d Abs. 4 Nr. 5, 156

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine Online-Auktion stellt eine Versteigerung nach § 156 BGB dar.

2. Verträge, die bei einer Online-Auktion zustandekommen, können gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB nicht widerrufen werden, da das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, die über Versteigerungen in der Form des § 156 BGB zustandekommen, ausgeschlossen ist.

3. Die Anwendbarkeit des § 156 BGB kann durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerers ausgeschlossen werden.


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[online seit: 17.11.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Osterholz-Scharmbeck, AG, Online-Auktion - JurPC-Web-Dok. 0330/2003