JurPC Web-Dok. 293/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031812327

OLG Frankfurt
Urteil vom 08.06.2000

6 U 47/00

cityfloh.de

JurPC Web-Dok. 293/2003


BGB § 12, MarkenG §§ 5, 15

Leitsatz

Der ergänzende Schutz geschäftlicher Kennzeichen aus § 12 BGB wird durch den Schutz nach §§ 5, 15 MarkenG nicht vollständig verdrängt, sondern auf Fälle begrenzt, in denen ein Eingriffstatbestand vorliegt, der nicht bereits von den spezielleren Normen des MarkenG erfasst wird. Eine Verletzung des Namensrechts aus § 12 BGB kann bei geschäftlichen Kennzeichen dann angenommen werden, wenn besondere und durch die markenrechtlichen Tatbestände nicht erfaßte Umstände die Annahme einer Interessenbeeinträchtigung rechtfertigen, wie dies z.B. bei zahllosen Domainreservierungen der Fall ist, die die Absicht der Behinderung Dritter losgelöst von eigenen nachvollziehbaren Interessen erkennen lassen.
Anmerkung der Redaktion
Der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat seine Rechtsprechung später geändert. In einem Urteil vom 27.03.2003 - 6 U 13/02 - amex.de (= JurPC Web-Dok. 171/2003) hat das Gericht festgestellt, dass Ansprüche aus § 12 BGB nur in Betracht kommen, soweit die Verwendung des Domain-Namens außerhalb des geschäftlichen Verkehrs in Rede steht.

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[online seit: 01.12.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt, OLG, cityfloh.de - JurPC-Web-Dok. 0293/2003