JurPC Web-Dok. 292/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031811292

AG Hamburg-Altona
Urteil vom 02.08.2003

316 C 354/03

Zahlung von Entgelten für Mehrwertdienstnummern

JurPC Web-Dok. 292/2003


Leitsätze (des Einsenders)

1. Zur Substantiierung eines auf Zahlung von Mehrwertdienstentgelten gerichteten Anspruches ist es erforderlich, die Umstände des Vertragsschlusses im konkreten Fall und die in Inanspruchnahme der in Rechnung gestellten Leistung darzulegen.

2. Eine bloße Einzelverbindungsübersicht kann in diesem Zusammenhang Indiz für die Frage sein, ob es zu einem Verbindungsaufbau gekommen ist, lässt aber keinerlei Schlüsse auf die Umstände des Zustandekommens eines Vertrages, insbesondere einer Vereinbarung über einen zu zahlenden Preis, zu.

3. Die Annahme, eine vom Kunden veranlasste Rechnungslegung mit verkürzten Verbindungsdaten führe selbst dann zu einer Beschränkung der Darlegungslast eines Mehrwertdienstengelte einfordernden Telekommunikationsunternehmens, wenn dieses Unternehmen über die betreffenden Daten offenbar zur weiteren Abrechnung mit dem Mehrwertdiensteanbieter verfügt, lässt sich mit Sinn und Zweck der TDSV nicht vereinbaren.

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung wurde freundlicherweise von Herrn Hans Fluhme, Verbraucherzentrale Hamburg, übersandt. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

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[online seit: 03.11.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg-Altona, AG, Zahlung von Entgelten für Mehrwertdienstnummern - JurPC-Web-Dok. 0292/2003