JurPC Web-Dok. 282/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031810276

Bernd Lorenz *

Kurzrezension: Der Brockhaus - Computer und Informationstechnologie

JurPC Web-Dok. 282/2003, Abs. 1 - 8


Lorenz, Bernd
Der Brockhaus - Computer und Informationstechnologie
F. A. Brockhaus GmbH,
Leipzig - Mannheim
2003
ISBN: 3-7653-0251-1,
34,90 €
URL: http://www.brockhaus.de
Die Brockhaus Redaktion hat erstmals ein Speziallexikon zur Computer- und Informationstechnologie veröffentlicht. Dem gedruckten Werk ist eine elektronische Version auf CD-ROM beigefügt, die sich kostenlos über das Internet aktualisieren lässt.JurPC Web-Dok.
282/2003, Abs. 1
Der Brockhaus ist erfreulicherweise auf aktuellem Stand. Ein gedrucktes Buch zu Computerfragen hat oftmals Mühe der schnellen technischen Entwicklung Stand zu halten. Das fällt beim Brockhaus nur unwesentlich ins Gewicht. Zwar ist bei der Grafikkartenschnittstelle "AGP" noch von Vierfach-AGP die Rede. Inzwischen dürfte sich bereits Achtfach-AGP zum Standard entwickelt haben. Solche Kleinigkeiten lassen sich aber in Anbetracht der Schnelllebigkeit der technischen Entwicklung kaum vermeiden. Der Brockhaus versucht dies durch die lobenswerte Internetaktualisierung auszugleichen. Die monatliche Internetaktualisierung für die elektronische Version ist derzeit bis November 2003 unter http://www.pc-bibliothek.de/cl/update2003/ vorgesehen.Abs. 2
Der Brockhaus erläutert praktisch alle relevanten Begriffe der Computerwelt (z.B. auch "Ozon"). Nur sehr wenige Begriffe wie die "Anbieterkennzeichnung", den "Dialer" oder das "Wiki" wird man im Druckwerk vermissen. Ansonsten wurden eine Fülle von Begriffen einschließlich ihrer Synoyme aufgenommen. Auch die Begriffe werden im Rahmen der Internetaktualisierung erweitert (z.B. "Dialer"). An der ein oder anderen Stelle ließen sich die Querverweise noch optimieren. So enthalten die Begriffe "Teledienstegesetz" und "Teledienstedatenschutzgesetz" keinen Hinweis auf die ausführlichen Erläuterungen unter "Multimediagesetz".Abs. 3
Der Brockhaus erklärt nicht nur technische Begriffe, sondern auch rechtliche Begriffe (z.B. "Computerkriminalität", "Domain-Recht", "freie Software", "Lizenzrecht", "Urheberrecht"). In einem Punkt waren die rechtlichen Erläuterungen allerdings ungenau. Unter dem Tipp zum Stichwort "Kopierschutz" heißt es, dass "auch kopiergeschützte Datenträger (CD-ROM, DVD, neuere Audio-CDs usw.) grundsätzlich kopiert werden [dürfen …] Es muss sich um einzelne Kopien handeln, die nicht an andere weitergegeben oder verkauft werden." Hier wäre eine Differenzierung zwischen der unterschiedlichen Rechtslage für Audio-CDs und Film-DVDs einerseits und für Software andererseits notwendig gewesen. Audio-CDs dürfen gemäß § 53 Abs. 1 UrhG auch für durch enge persönliche Beziehung verbundene Personen kopiert werden. Dagegen darf von kommerzieller Software gemäß § 69d Abs. 2 UrhG allenfalls eine Sicherheitskopie für eigene Sicherungszwecke angefertigt werden.Abs. 4
Einige Stichwörter enthalten zusätzlich praktische "Tipps". Im Unterschied zu dem sonstigen Text erläutern sie den Begriff nicht, sondern geben interessante Hinweise zur Hard- und Software.Abs. 5
Weiterführende Literaturhinweise erhält man durch die zu einigen Stichwörtern angegebenen Hyperlinks, die vorwiegend zu Firmen und Produkten führen. Es hätten durchaus noch mehr Links aufgenommen werden können. Unter dem Stichwort "Office-Paket" kann man zwar erfahren, dass man Star Office kostenlos über das Internet herunterladen kann. Der entsprechende Link fehlt aber. An dieser Stelle wird auch nicht auf das kostenlose und im Wesentlichen identische OpenOffice unter http://www.openoffice.org verwiesen. Unter dem Stichwort "Recht" und den erläuterten Gesetzen hätte man ein Link auf juris aufnehmen sollen, die in Kooperation mit dem Bundesjustizministerium unter http://bundesrecht.juris.de eine Vielzahl von Gesetzen im Internet bereit stellen und auf aktuellem Stand halten. Trotz der Internetaktualisierung finden sich vereinzelt auch tote Links wie z.B. der Link zum Text des "Mediendienste-Staatsvertrags".Abs. 6
Die mitgelieferte elektronische Version ist eine nützliche Ergänzung zum gedruckten Werk. Der gesamte Text des Brockhauses lässt sich auf der Festplatte speichern, wobei das Programm insgesamt ca. 29 MB benötigt. Das Programm "PC-Bibliothek" bietet nicht nur hervorragende Suchmöglichkeiten. Hyperlinks und Querverweise lassen sich durch einen einfachen Mausklick aufrufen. So bereitet das Lesen viel Freude. Zwar fehlt die Integration von multimedialen Elementen. Die elektronische Version des Brockhauses überzeugt aber durch ihre sachliche Nüchternheit.Abs. 7
Die wenigen Kritikpunkte können den Gesamteindruck nicht trüben. Bei dem Brockhaus handelt es sich um ein hervorragendes Nachschlagewerk und zwar vor allen Dingen im technischen Bereich. Der Brockhaus liefert fundiertes Wissen zu einer umfangreichen Begriffsammlung und einem günstigen Preis. Die elektronische Version stellt mehr als eine sinnvolle Abrundung des Werks dar. Durch ihre Internetaktualisierung und die Volltextsuchmöglichkeiten bietet sie zusätzliche Vorteile gegenüber dem gedruckten Werk.
JurPC Web-Dok.
282/2003, Abs. 8
* Bernd Lorenz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes und betreut das Projekt "remus - Rechtsfragen von Multimedia und Internet in Schule und Hochschule" (URL: http://remus.jura.uni-sb.de).
[online seit: 20.10.2003]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Lorenz, Bernd, Kurzrezension: Der Brockhaus - Computer und Informationstechnologie - JurPC-Web-Dok. 0282/2003