JurPC Web-Dok. 278/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031810270

LG Gießen
Urteil vom 04.06.2003

1 S 413/02

Vertragsschluss im Internet-Handel

JurPC Web-Dok. 278/2003


BGB §§ 145 ff.

Leitsatz (der Redaktion)

Die in einer E-Mail enthaltene Erklärung "...wir wünschen Ihnen viel Freude mit der Sie in Kürze erreichenden Bestellung" stellt dann keine bindende Annahme eines Vertragsangebots dar, wenn die E-Mail noch am Tage der Bestellung (automatisiert) mit dem Zusatz "keine Auftragsbestätigung" gekennzeichnet zugeht. Insoweit kann die Verkehrssitte beim herkömmlichen Versandhandel als Maßstab herangezogen werden. Auch dort ist es üblich, dass das Vertragsangebot in Form der Bestellung nicht gesondert vor der Auslieferung der Ware angenommen wird. Die Annahme liegt vielmehr erst in der Zusendung der bestellten Ware. Wird hingegen nicht bestellte Ware übersandt, stimmen Angebot und Annahme nicht überein, so dass ein Vertragsschluss nicht anzunehmen ist.

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[online seit: 13.10.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Gießen, LG, Vertragsschluss im Internet-Handel - JurPC-Web-Dok. 0278/2003