JurPC Web-Dok. 254/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003189250

LG Berlin
Urteil vom 04.03.2003

15 O 573/02

Telefax-Werbung

JurPC Web-Dok. 254/2003


BGB §§ 1004, 823

Leitsätze (der Redaktion)

1. Unaufgeforderte Werbung gegenüber einem Rechtsanwalt per Telefax, die ohne tatsächliches oder mutmaßliches Einverständnis versandt wird, verletzt das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und gibt einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB.

2. Werbung liegt auch dann vor, wenn es sich nicht um eine typische Absatz- oder Imagewerbung handelt, solange die Kontaktaufnahme der Förderung der eigenen Geschäftstätigkeit dient (vorliegend bejaht für Anfrage wegen Mitwirkung in Gerichts-Fernsehshows).

Anmerkung der Redaktion
Auf das vorliegende Urteil hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Pedro Salas Gómez, Berlin, aufmerksam gemacht.

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[online seit: 15.09.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, LG, Telefax-Werbung - JurPC-Web-Dok. 0254/2003